-
1 erbloses Gut
прил.экон. выморочное имущество -
2 erbloses Gut
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > erbloses Gut
-
3 erbloses Gut
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > erbloses Gut
-
4 Gut
n1) имущество2) товар; груз3) материал; продукт4) благо5) имение; поместье (см. тж Güter)•- anvertrautes Gut
- auflaufendes Gut
- bewegliches Gut
- dauerhaftes Gut
- deroutiertes Gut
- empfindliches Gut
- erbloses Gut
- flüssiges Gut
- gestapeltes Gut
- herrenloses Gut
- leicht verderbliches Gut
- liegendes Gut
- lose verladenes Gut
- loses Gut
- nicht in Empfang genommenes Gut
- nicht abgeholtes Gut
- selbstverladenes Gut
- sperriges Gut
- stückiges Gut
- substituierbares Gut
- teilbares Gut
- unbewegliches Gut
- unteilbares Gut
- unterwegs befindliches Gut
- verpacktes Gut
- volkseigenes GutDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Gut
-
5 Gut
n1) имущество2) товар, груз•- bewegliches Gut
- deroutiertes Gut
- erbloses Gut
- herrenloses Gut
- langlebiges Gut
- loses Gut
- lose verladenes Gut
- nicht abgeholtes Gut
- nicht in Empfang genommenes Gut
- sperriges Gut
- vertretbares GutDas Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Gut
См. также в других словарях:
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… … Deutsch Wikipedia
Regalie — Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man zum einen Hoheitsrechte, zum anderen Hoheitszeichen. Inhaltsverzeichnis 1 Hoheitsrechte 2 Hoheitszeichen 3 Siehe auch 4 Weblinks // … Deutsch Wikipedia
Regalien — des Königs von Bayern. Als Regalien (v. lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns. „Regalia sunt: arimannie, vie publice, flumina navigabilia, et ex quibus fiunt… … Deutsch Wikipedia